Pressemitteilung zum Wolf in Niedersachsen

Das Problem ist nicht der Wolf, sondern der ungenügende Herdenschutz!

Umweltminister Olaf Lies (SPD) lässt gerade juristisch prüfen, ob eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für den Abschuss des „Rodewalder Wolfs“ erteilt werden kann. Der Umweltminister dürfte aber ein Problem mit einer Abschussgenehmigung durch die zuständige EU-Kommission bekommen. Die Ökologische Plattform der Linken erklärt dazu: „Bei Wolfsübergriffen auf Menschen oder Nutztiere, ist der Abschuss sogenannter Problemwölfe gemäß „Wolfskonzept“ schon jetzt möglich, es muss jedoch rechtssicher geklärt werden, wie man die sogenannte „Entnahme“ von Problemwölfen regelt. Wenn Wölfe Nutztiere reißen, ist dies eine Ausnahme. Sie ernähren sich hautsächlich von Wildtieren wie Rehe, Hirsche und Wildschweine, von denen es in Niedersachsen in manchen Regionen zu viele gibt.“

Der Wolf ist bundesweit als „prioritär geschützte Art“ unter Schutz gestellt. Grundlagen dafür sind die Berner Konvention, das Bundesnaturschutzgesetz, die Bundesartenschutzverordnung und die Rote Liste der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie.

Die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Otte – Kinast (CDU) hat sich zum Umgang mit Wölfen geäußert: „Ich bin sehr für wolfsfreie Zonen in Niedersachsen“. Auch der Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen MdL Helmut Dammann-Tamke (CDU) verlangt wolfsfreie Zonen und die Überführung des Wolfes in das Jagdrecht. Wolfsfreie Zonen sind jedoch rechtlich nicht zulässig, wie der wissenschaftliche Dienst des Bundestages, auf Initiative der Bundestagsabgeordneten Kirsten Tackmann (DIE LINKE), feststellte. „DIE LINKE lehnt die Ausweisung wolfsfreier Zonen, die Aufnahme ins Jagdrecht, die Festlegung von Wolfobergrenzen oder die Senkung des Schutzstatus des Wolfsbestandes ab. Die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland ist keine Frage geeigneter Lebensräume, sondern eine Frage gesellschaftlicher Akzeptanz.“, erklärt dazu der Sprecher der Ökologischen Plattform Karsten Färber.

„Die Regulierung des Wolfsbestands durch Abschüsse ist unnötig, weil alleine in Niedersachsen 24 der ca. 185 Wölfe im Straßenverkehr umkamen. Dagegen ist die Regulierung des Bestands von Hirschen und Rehen wegen der enormen Schälschäden in den Wäldern und von Wildschweinen wegen der Schäden in der Landwirtschaft oder auf Sportplätzen dringend notwendig. Dazu können die Wölfe beitragen.“, ergänzt Färber.

Eine entscheidende Voraussetzung für die gesellschaftliche Akzeptanz des Wolfes ist ein wirksamer und verlässlicher, präventiver Herdenschutz. Auf das Erstellen von geeigneten wolfsabweisenden Elektrozäunen und den Einsatz von Herdenschutzhunden kann man in Wolfsgebieten nicht mehr verzichten, egal wie hoch die Wolfspopulation ist. Wolfabschüsse sind kein Herdenschutz. Bei Schadenfällen müssen Ausgleichzahlungen unbürokratisch und kurzfristig gezahlt werden. DIE LINKE fordert deshalb im Rahmen von sog. Billigkeitsleistungen, den wolfssicheren Schutz von Rindern und Kälbern sowie Pferden (Kleinpferde und Ponys) endlich in die Richtlinie Wolf, mit aufzunehmen.