B.U.N.D. und Deutsche Umwelthilfe haben am Donnerstag vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg feststellen lassen, dass die Bundesregierung gegen das 2019 von CDU und SPD beschlossene Bundes-Klimaschutzgesetz verstoßen. Aufgrund der verfehlten Emissionssenkungsziele in den Sektoren Verkehr und Gebäude hätten die zuständigen Ministerien unter Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) innerhalb von drei Monaten Sofortmaßnahmen vorlegen müssen. Dies erfolgte jedoch nicht. Erschwerend kommt in dieser Situation hinzu, dass das Bundesverfassungsgericht vor wenigen Tagen die kreative Schuldenaufnahme der Bundesregierung zur Umgehung der von CDU und SPD sowie den Bundesländern 2009 etablierten Schuldenbremse als Verstoß gegen die Verfassung bewertet hat. Für Niedersachsen bedeutet die Schuldenbremse, dass keine neuen Schulden für den Landeshaushalt aufgenommen werden dürfen. In der Linken Niedersachsen ist man in großer Sorge, wie das… Weiterlesen