Stellungnahme zum Landesparteitag: Angriff auf jüdisches Selbstbestimmungsrecht und innerparteiliche Grundsätze
Die LAG Gegen jeden Antisemitismus Niedersachsen lehnt die Beschlüsse des vergangenen Landesparteitags bezüglich der Ablehnung des Zionismus, der Unterstützung der „Global Sumud Flotilla“ und der Solidarisierung mit „Keine Linke ohne uns“ ab. Sie stehen im Widerspruch zu den Grundsätzen einer demokratischen linken Partei. In dieser Stellungnahme legen wir im Sinne eines sachlichen Diskurses innerhalb und außerhalb der Partei inhaltliche Einordnungen der Anträge und Beschlüsse zur Meinungsbildung vor.
Die Anträge und Änderungsanträge kontextualisiert
Da es in der Presse und innerhalb der Partei Verwirrungen über die ursprünglichen Anträge, die eingebrachten Änderungsanträge und die inhaltliche Einordnung dieser gibt, möchten wir diese hier noch einmal sammeln und weiterführende Kommentare zur politischen Meinungsbildung zur Verfügung stellen:
Antrag A01 „Ablehnung des Zionismus“
- Antrag A01 „Ablehnung des Zionismus“ in der Ursprungsfassung
- bereits im Vorfeld des Landesparteitages hatte die LAG eine umfassende inhaltliche Einordnung dieses Antrags vorgenommen
- Änderungsantrag Ä01 „Für eine Friedenslösung des Israel-Palästina-Konfliktes“ aus dem Umfeld der LAG, hier in konsolidierter Fassung
- Änderungsantrag Ä03, der als Kompromissvorschlag präsentierte Änderungsantrag der Landesvorsitzenden
- A01 in der beschlossenen geänderten Fassung
Antrag A09 „Für ein Ende des Genozids, für ein Ende der Besatzung und Blockade - Solidarität mit der Flotilla“
- Antrag A09 „Für ein Ende des Genozids, für ein Ende der Besatzung und Blockade - Solidarität mit der Flotilla“
- Entwurf eines möglichen Änderungsanstrags „Solidarität mit Zivilist*innen in Kriegsgebieten – Ablehnung des Islamismus“ aus dem Umfeld der LAG, der als Grundlage für eine Gegenrede diente
Antrag A10 „Solidarisierung mit 'Keine Linke ohne Palästinasolidarität“
- Antrag A10 „Solidarisierung mit 'Keine Linke ohne Palästinasolidarität'“
- Einordnung des Antrags aus dem Umfeld der LAG, die als Grundlage für eine Gegenrede diente.
Weiteres in unserer Stellungnahme:
Angriff auf jüdisches Selbstbestimmungsrecht und innerparteiliche Grundsätze
Der Beschluss zur Ablehnung des „heute real existierenden Zionismus“ enthält, was sein Titel unmissverständlich ausdrückt: die Ablehnung des Zionismus und damit die Ablehnung einer Idee, einer Bewegung und eines Staatsprojekts, die darauf abzielen, Jüdinnen und Juden eine Heimstätte zu schaffen und sie vor Antisemitismus zu schützen. Denn genau das ist der Kern des Zionismus. Der Staat Israel ist die historische Konsequenz eines jahrhundertealten europäischen Antisemitismus, der im Holocaust seinen grausamsten Höhepunkt fand.
Als politische Linke, die sich dem Schutz ethnischer und religiöser Minderheiten verpflichtet sieht, und als Erbin einer Arbeiter*innenbewegung, die den Aufstieg des deutschen Faschismus nicht aufzuhalten vermochte, tragen wir eine besondere historische Verantwortung, das Selbstbestimmungsrecht von Jüdinnen und Juden zu verteidigen.
Wir sind zugleich überzeugt, dass dieses Engagement nicht im Widerspruch zum Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser*innen steht. Ebenso wenig widerspricht es dem Eintreten für ein Ende der Besatzung im Westjordanland, für ein Ende der schweren Menschenrechtsverletzungen, welche die israelische Regierung an der Bevölkerung des Gazastreifens begeht, und für die Verwirklichung eines souveränen Staates Palästina neben einem souveränen Staat Israel. Im Gegenteil: All dies ist Voraussetzung für die Verwirklichung von Frieden, Freiheit und Gleichberechtigung für alle Menschen in Israel und Palästina.
Die Verteidiger*innen des Antrags argumentieren, eine grundsätzliche Ablehnung des Zionismus sei nicht beabsichtigt gewesen. Vielmehr richte sich der Beschluss ausschließlich gegen die gegenwärtig hegemoniale Variante des Zionismus, der seinen Ausdruck in der aktuellen rechtsextremen Regierung Israels finde. Diese Interpretation hält einer näheren Betrachtung jedoch nicht stand. Der Antrag spricht ausdrücklich mit einem bestimmten Artikel von dem „heute real existierenden Zionismus“, der abzulehnen sei. Eine Kritik an der Regierung Netanjahu hätte problemlos direkt und konkret erfolgen können, wenn sie tatsächlich das Ziel dieses Beschlusses gewesen wäre – ganz ohne den Umweg über pauschalen Antizionismus. Die Regierung Netanjahu wird im Antrag nicht einmal erwähnt.
Zudem setzt der Beschluss politischen Zionismus mit Ethnonationalismus gleich und stellt ihn als zentrales Friedenshindernis dar. Damit wird legitime Kritik an konkreter Politik durch eine ideologisch verkürzte und pauschalisierende Delegitimierung ersetzt. Wer den politischen Zionismus pauschal als Friedenshindernis definiert, stellt letztlich auch die politische Grundlage Israels in Frage.
Auch jene politischen Gruppen, Parteien und Friedensinitiativen innerhalb und außerhalb Israels, die sich in Opposition zur Regierung sowie zu rechten und rechtsextremen Ausprägungen des Zionismus verstehen – darunter Organisationen wie J Street, Standing Together oder die Demokratische Partei Israels –, begreifen sich selbst als zionistisch. Sie sind somit ebenfalls Teil des „heute real existierenden Zionismus“.
Paradoxerweise übernimmt der Landesparteitag damit implizit eine Argumentationslinie der israelischen Rechten, indem er nahelegt, dass linke und liberale zionistische Akteur*innen keine „wahren“ Zionist*innen seien. Damit wird ausgerechnet jenen Kräften die Legitimität abgesprochen, die sich für Frieden, Freiheit und Gleichberechtigung einsetzen und deren Engagement für eine gerechte Zukunft in der Region unverzichtbar ist.
Der Antrag ist zudem auffällig einseitig und politisch verzerrend. Der Terrorangriff vom 7. Oktober wird nicht erwähnt, wodurch ein zentraler Ausgangspunkt der aktuellen Eskalation ausgeblendet wird. Gleichzeitig wird eine problematische Gleichsetzung vorgenommen, wenn sowohl der israelischen Regierung als auch der terroristischen Hamas „Vernichtungsfantasien“ unterstellt werden. Eine solche Parallelisierung relativiert die spezifische Ideologie und Praxis einer Terrororganisation und verwischt grundlegende Unterschiede zwischen staatlichem Handeln und terroristischer Gewalt.Problematisch ist auch eine doppelte Verschiebung von Maßstäben: Einerseits wird israelische Politik in ihrer Gesamtheit mit schwersten Vorwürfen belegt, andererseits wird der Begriff Antisemitismus primär im Kontext seiner angeblichen Instrumentalisierung thematisiert.
Der gefasste Beschluss steht im Widerspruch zur Beschlusslage der Bundespartei und widerspricht dem Erfurter Programm, welches das Existenzrecht Israels ausdrücklich bekräftigt. Er vertieft die innerparteilichen Gräben und schränkt die politische Handlungsfähigkeit der Partei ein. So erschwert er auch die Zusammenarbeit mit jüdischen Gemeinden erheblich: Sowohl der Zentralrat der Juden in Deutschland als auch der Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden von Niedersachsen, der Landesantisemitismusbeauftragte und die Deutsch Israelische Gesellschaft verurteilen den Beschluss eindeutig. Anstatt des oft beschworenen Dialogs mit jüdischen Organisationen wird hier Symbolpolitik mit der Brechstange gemacht, mit erwartbaren Folgen.
Delegitimierung rechtsstaatlicher Parteistrukturen
Weniger im Fokus der Öffentlichkeit standen zwei weitere beschlossene Anträge. Einer davon erklärt die Solidarität mit der Kampagne „Keine Linke ohne uns“. Bei dieser „Kampagne“ handelt es sich um einen losen Zusammenschluss politischer Aktivist*innen innerhalb und außerhalb der Partei, der im Wesentlichen über einen Instagram-Auftritt agiert und sich gegen Entscheidungen der parteiinternen Schiedskommissionen richtet – insbesondere gegen Parteiausschlüsse und die Aussetzung von Mitgliedsrechten wegen parteischädigenden Verhaltens.
Zum einen bezieht sich die Kampagne auf das Parteimitglied Martha Chiara Wüthrich. Der gegen sie verhängte Entzug von Mitgliedsrechten für 2 Jahre steht jedoch nur teilweise im Zusammenhang mit dem Themenkomplex Israel/Palästina. Der Entzug der Mitgliedsrechte wurde ausgesprochen, weil sie sich auf einem Landesparteitag gegenüber Gästen bedrohlich äußerte – wörtlich: „Ich will nur noch Molotows werfen“ und „Manche Menschen sollte man einfach verbrennen“. Zudem setzte sie öffentlich und als Parteimitglied erkennbar in sozialen Medien die zweifellos schweren Verbrechen Israels im Gazastreifen mit dem Holocaust gleich. Die Landesschiedskommission Thüringen bewertete dies zu Recht als holocaustrelativierend und parteischädigend.
Zum anderen bezieht sich die Kampagne auf den Aktivisten Ramsis Kilani, der das antisemitische Massaker vom 7. Oktober 2023 als völkerrechtlich legitimen Widerstand und notwendigen Verteidigungsakt gegen Israel rechtfertigte. Aufgrund solcher und vergleichbarer Aussagen wurde Kilani von der Bundesschiedskommission aus der Partei ausgeschlossen.
Der Kreis der Initiator*innen der Kampagne „Keine Linke ohne uns“ hat die Entscheidung der unabhängigen, satzungsmäßigen Bundesschiedskommission nicht nur politisch angegriffen, sondern teilweise auch durch direkte Aktionen delegitimiert – bis hin zur Besetzung des Karl-Liebknecht-Hauses im Anschluss an die Urteilsverkündung.
Vor diesem Hintergrund ist das im beschlossenen Antrag enthaltene Lippenbekenntnis, die politisch unabhängige Arbeitsweise der Schiedskommissionen nicht in Frage zu stellen, offenkundig widersprüchlich. Die gleichzeitige Solidarisierung mit einer Kampagne, deren zentrales Anliegen in der Delegitimierung eben dieser unabhängigen Gremien besteht und die dabei auch vor der Anwendung von öffentlichkeitswirksamen Besetzungen des zentralen Parteigebäudes nicht zurückschreckt, entwertet diese Aussage vollständig.
Politisch unverantwortliche Bündnisse mit Islamist*innen und Grauen Wölfen
Zum anderen wurde ein Antrag beschlossen, der sich mit der „Global Sumud Flotilla“ solidarisiert, einer von internationalen Aktivist*innen initiierten Hilfsflotte mit dem Ziel, die israelische Seeblockade vor dem Gazastreifen zu durchbrechen. Dabei ist anzumerken, dass die transportierten Hilfsgüter aufgrund ihres geringen Umfangs in keinem nennenswerten Maße zur Linderung der Not beitragen würden und die Aktion daher überwiegend symbolischen Charakter hat.
So nachvollziehbar das Anliegen ist, die Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit auf die humanitär katastrophale Lage im Gazastreifen zu lenken, die Seeblockade zu überwinden und – wenn auch nur symbolisch – Hilfe für die leidende Zivilbevölkerung zu leisten, so entschieden lehnen wir die pauschale Solidarisierung mit dieser Initiative ab.
Denn an der „Global Sumud Flotilla“ sind nachweislich auch Islamist*innen sowie Akteur*innen aus dem Spektrum der sogenannten Grauen Wölfe beteiligt – einer dem türkischen Rechtsextremismus zuzuordnenden Bewegung. Eine undifferenzierte Unterstützung einer solchen Konstellation ist politisch unverantwortlich und widerspricht unserem Anspruch, uns klar gegen Antisemitismus und autoritäre Ideologien zu positionieren.
Abschließend bleibt festzuhalten: Eine übermäßige und einseitige Fixierung eines niedersächsischen Landesverbandes auf Israel, die mit maximalen Vorwürfen und fehlender Differenzierung einhergeht, ist politisch hochproblematisch.
