Organisatorische Hinweise zum Landesparteitag

Anträge

Die Antragsfrist endet am Freitag, 10. August 2018. Die Antragsfrist für Anträge von besonderer Bedeutung (insbesondere Satzungsanträge) endet bereits am Freitag, 13. Juli 2018. Die Satzungsänderungsanträge werden auf unserer Internetseite veröffentlicht. Konkrete Änderungsanträge zu Satzungsänderungsanträgen bitten wir bis Freitag, 
10. August 2018,
 einzureichen. Bitte sendet die Anträge ausschließlich an folgende E-Mail-Adresse: antraege-lpt@dielinke-nds.de . Wir bitten, ausschließlich Word-Dateien zu senden, da diese sich einfacher verarbeiten lassen. Solltet Ihr über keine E-Mail-Adresse verfügen, ist es auch möglich, die Anträge per Post an das Landesbüro DIE LINKE. Niedersachsen, Goseriede 8, 30159 Hannover zu schicken.

Wahlen 

Bewerbungen, die uns bis Sonntag, 19. August 2018, schriftlich vorliegen (1 Din-A-4 Seite), werden im Antragsheft 2 veröffentlicht.

Wir weisen Euch darauf hin, dass wir von Kandidat*innen; die auf dem Landesparteitag nicht persönlich anwesend sind, eine schriftliche (auch elektronische) Einverständniserklärung benötigen (§ 7 Absatz 3 Wahlordnung). Liegt diese nicht vor, kann keine Wahl erfolgen.

Wahl der Landesschiedskommission

In § 2 Absatz 3 der Schiedsordnung der Partei DIE LINKE heißt es:

„Die Mitglieder der Schiedskommission dürfen nicht Mitglied des Parteivorstandes, oder eines Landes- oder Kreisvorstand sein, in einem Dienstverhältnis zu der Partei oder eines Gebietsverbandes stehen oder von ihnen regelmäßige Einkünfte beziehen.

Wahl der Landesfinanzrevisionskommission 

In § 27 Absatz 2 Bundessatzung ist geregelt: 

„Mitglieder von Vorständen, des Bundesausschusses oder ähnlicher Parteiausschüsse in Landes- und Kreisverbänden, Mandatsträgerinnen und Mandatsträger derselben Ebene wie die entsprechende Kommission, Angestellte der Partei oder mit ihr verbundenen Unternehmen bzw. Institutionen sowie Mitglieder, die auf andere Weise regelmäßige Einkünfte von der Partei beziehen, können nicht Mitglieder der Finanzrevisionskommissionen sein.“

Verhinderung 

Solltest Du am Landesparteitag verhindert sein, bitten wir Dich, dieses in der Landesgeschäftsstelle anzuzeigen und die Unterlagen an Deinen Kreisvorstand weiterzugeben, damit dieser sie an die Ersatzdelegierten weitergeben kann.

Reisekosten

Folgende Reisekosten werden übernommen: 

1. Die Fahrtkosten werden für Delegierte und Teilnehmerinnen des Frauenplenums maximal in Höhe des Niedersachsen-Tickets oder des DB-Sparpreises übernommen. Hierzu ist eine frühzeitige Buchung erforderlich. In begründeten Ausnahmefällen kann der Landesschatzmeister nach vorheriger Beantragung höhere Kosten bewilligen. 

2. Für Bundestagsabgeordnete und Europaabgeordnete werden keine Reisekosten            übernommen.

Barrierefreiheit

Der Veranstaltungsraum ist barrierefrei. 

Kinderbetreuung

Der Landesverband bietet bei Bedarf eine Kinderbetreuung an. Aus organisatorischen Gründen bitten wir um die Anmeldung bis spätestens Sonntag, 2. September 2018, an folgende E-Mail-Adresse:  landesbuero@dielinke-nds.de. Bitte gebt bei der Anmeldung das Alter der Kinder und Eure Telefonnummer (nach Möglichkeit Handy-Nummer) an.

Infotische

Aus organisatorischen Gründen bitten wir, die Infotische bis Sonntag, 26. August 2018, an landesbuero@dielinke-nds.de anzumelden.