Kritik am Festhalten von Religionsunterricht an berufsbildenden Schulen im Entwurf zur Änderung des niedersächsischen Schulgesetzes

Stefan Klingbeil, Sprecher der LAG Bildung

Am Dienstag, den 03. März wird eine Änderung des niedersächsischen Schulgesetzes im Landtag diskutiert. Kritisch betrachten wir die fortwährende Implementierung von Religionsunterricht in berufsbildenden Schulen. [1]

Die Allgemeinbildung umfasst in Niedersachsen auch die Lehre von Religionen. Allgemeinbildung soll zum Verständnis von unterschiedlichen Glaubensansichten führen, auch wenn es sich dabei in Form von „Werte und Normen“- Unterricht handelt.

Dies ermöglicht einen Blick auf verschiedene Religionen, was im Idealfall zu tolerantem Verhalten zwischen Gläubigen unterschiedlicher Ansätze führen kann.

Eine Ausbildung hingegen ist eine fachlich berufsbezogene weltliche Ausrichtung des Lebens. Wer einen Sozialberuf ergreift, tut dies selten aus religiösen Gründen.

Der Wunsch der Kirchenverbände ist aus ihrer Sicht zwar nachzuvollziehen, doch in einem Staat wie unserem, bei dem der Glaube Privatsache sein soll, dient ein Religionsunterricht nach der allgemeinbildenden Phase lediglich dem frommen Wunsch, weiterhin Glaubensinhalte über die Berufsschule zu vermitteln, und überschreitet den allgemeinbildenden Auftrag von Schulen. Daher sollte Religionsunterricht ein freiwilliger Unterrichtsteil in Fachschulen der Sozial- und Heilpädagogik sein.

Eine sachliche Begründung, den Unterricht weiterhin einzubinden, fehlt bedauerlicherweise in der Begründung des Gesetzesentwurfs. 


[1] Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes (Seite 19)

„Von der Streichung des Religionsunterrichts an den Fachschulen Sozial- und Heilpädagogik wird daher abgesehen.“