Schuldenbremse nicht überarbeiten, sondern abschaffen!

Zu den Diskussionen zur Überarbeitung der Schuldenbremse äußert sich Heidi Reichinnek, Landesvorsitzende der LINKEN. Niedersachsen: „Grundsätzlich ist es sehr schön, dass auch der SPD langsam bewusst wird, dass die Schuldenbremse für die Bundesländer ein großes Problem darstellt. Es reicht jedoch nicht, sie einfach zu überarbeiten und etwas auszuweiten, nein - sie muss vollkommen fallen. Als LINKE haben wir uns von Anfang an gegen dieses Instrument des Sparzwanges gewehrt. Die Schuldenbremse bremst dringend benötigte Investitionen aus und erhöht damit den Druck auf die kommenden Generationen. Diese erben von uns eine kaputt gesparte öffentliche Daseinsvorsorge, wie z.B. marode Brücken und Schulen. Viele Finanzfachleute weisen seit Jahren darauf hin, dass eine isolierte Fixierung auf die Ausgabenseite des Staates mit einer Schuldenbremse finanziell, wirtschaftlich und sozial deutlich negative Auswirkungen hat.“

Vorstandsmitglied Kathrin Otte ergänzt: „Ein Wirtschaften, welches auf Deregulierung und Privatisierung ausgelegt ist, hat erst die dramatischen Missstände in der Daseinsvorsorge, wie z.B. im Gesundheitssystem geschaffen. Es handelt sich mit der ökonomisch unsinnigen "Rückzahlung" von Staatsschulden nicht um ‚gutes Wirtschaften‘. Denn es darauf beruht darauf, breite Teile der Bevölkerung, nämlich die Einkommensschwachen, von Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge auszuschließen. Es ist eine Politik, die soziale Spaltungen schafft und verschärft. Die Schuldenbremse ist auf Mythen der Fiskalpolitik gebaut, welche durch die plötzlich verfügbaren Geldmengen in der Corona-Krise faktisch widerlegt wurden. Diese haben zu den schnellen Hilfen, vor allem an große Konzerne geführt. Ein Wiederaufbau des sozialstaatlichen Gesundheitssystems fand hingegen nicht statt. Aber auf einmal waren massive Investitionen und Rettungspakete an der Schuldenbremse vorbei möglich – und das ganze ohne Hyperinflation. Wir haben allen Grund daraus zu schließen, dass eine Schuldenaufnahme in der Höhe staatlicher Investitionen zum Wohle der Gesellschaft möglich sein muss. Die Gesellschaft muss nur entscheiden, ob sie diese soziale Politik der Zwangsverarmung der Kommunen namens Schuldenbremse vorzieht.“