Trotz Corona: Wohnraumschutzgesetz auf Eis - Landesregierung blockiert sich selbst

Im März hatte die Landesregierung ein Gesetz über den Schutz und die Erhaltung von Wohnraum (Niedersächsisches Wohnraumschutzgesetz ) im Landtag eingebracht. Danach soll den Gemeinden die Befugnis erteilt werden, Überbelegung, Verwahrlosung und Missständen bei Wohnraum entgegenzuwirken. Insbesondere soll eingeschritten werden, wenn Gesundheit oder Kindeswohl beeinträchtigt sind. Wohnraum muss nach dem Gesetz den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse entsprechen, etwa ausreichende natürliche Belichtung sowie ausreichende Belüftung, Schutz gegen Feuchtigkeit, Heizung, funktionsfähige Anschlüsse für eine Kochgelegenheit und sanitäre Einrichtung haben. Die Gemeinde kann Maßnahmen gegen Überbelegung ergreifen, wenn z.B. nicht einmal 10 qm Wohnfläche pro Person zur Verfügung stehen.Die Gemeinde kann Anordnungen zur Abhilfe treffen oder Wohnraum für unbewohnbar erklären.

Nach der ersten Lesung im Landtag trat Stillstand ein. Am 02.07.20 wurde im Landtag darüber gesprochen, ob das Gesetz auch auf die katastrophalen Wohnverhältnisse für Beschäftigte der Fleischindustrie angewendet werden kann. Dazu erklärte Wirtschaftsminister Althusmann „Wie vergleichbare Standards für die von Beschäftigten genutzten Unterkünfte gesichert werden können, wird deshalb innerhalb der Landesregierung auf Basis des vorliegenden Gesetzentwurfes derzeit abgestimmt.“

Seitdem ist Stillstand eingetreten. Das Plenum des Landtages hat im September und Oktober getagt, ohne dass das Gesetz in die zweite Lesung kam. Weil sich offenbar CDU und SPD nicht einigen können, passiert erst mal gar nichts. Dazu erklärte Hans-Henning Adler, Mitglied des Landesvorstands der LINKEN: „Wenn der Landesregierung schon das Schicksal der in diesen schrecklichen Behausungen wohnenden osteuropäischen Werkvertragsarbeiter egal ist, dann müsste doch mindestens die in der Corona-Krise entstehenden Gefährdungen für ganze Regionen durch beengte Wohnverhältnisse Anlass zum Handeln geben. Jedes längere Zuwarten ist verantwortungslos und gefährdet Menschenleben.“