Stellungnahme von Behiye Uca zum Auftakt des Sicherungsverfahrens am Landgericht Lüneburg

Arkan Hussein K war 15 Jahre alt. Er floh mit seiner Familie vor dem Völkermord des IS aus Şengal nach Deutschland und wurde am Abend des 7. April 2020 in Celle niedergestochen. In der Auftaktsitzung des Sicherungsverfahrens am Landgericht Lüneburg am 6. Oktober gab der Täter an, dass er unter einer Alkohol- und Drogenabhängigkeit leidet. Er behauptete ferner deshalb im Affekt gehandelt zu haben. Er habe Stimmen gehört, die ihn geleitet hätten. Auch habe er geglaubt, Arkan würde ihn verprügeln wollen.

Seine Aussagen waren aus meiner Sicht wenig glaubwürdig. Warum zum Beispiel sollte er Angst haben vor einem 1, 65 Meter großen Jungen? Ich halte es für problematisch, dass der angebliche Drogenkonsum des Täters juristisch eine Schuldunfähigkeit zur Folge haben soll. Dies müsse zunächst vom Täter zweifelsfrei nachgewiesen werden. Dies ist auch den Eltern von Arkan gänzlich unverständlich. Ich habe die Familie zum Prozess begleitet, es hat sie enorm viel Kraft gekostet, jetzt mit dem Menschen konfrontiert zu sein, der ihren Sohn getötet hat.

Danke auch den Rechtsanwälten der Familie Necdal Disli, Fuat Yalti, Murat Kilinc. Zum Schluss ist zu sagen, dass hier noch kein Urteil gesprochen ist und zu hoffen ist, dass die Vorsitzenden ein angemessenes Urteil fällen. Eins ist jedoch klar, kein Urteil kann Gerechtigkeit herbeiführen und den geliebten Arkan zurückbringen.