Recht auf Informationen auch für Niedersachsen

DIE LINKE. fordert ein Informationsfreiheitsgesetz

„Während der Staat mit ständig neuen Vorstößen zur Videoüberwachung und Datenspeicherung immer mehr über die Bürgerinnen und Bürger wissen will und unablässig riesige Datensammlungen anlegt, will er umgekehrt am liebsten keinen Einblick in sein Handeln gewähren. Informationsfreiheit wird nach wie vor eher als Bedrohung und nicht als selbstverständliches Recht der Bürger empfunden. Gerade in Niedersachsen sind die meisten Behörden und Ministerien nicht verpflichtet, etwas von ihrer Arbeit preiszugeben - auch nicht auf Nachfrage“, kritisiert Anja Stoeck, Landesvorsitzende der niedersächsischen LINKEN, mit Blick auf das aktuelle Transparenz-Ranking der Vereine ‚Open Knowledge Foundation Deutschland‘ und ‚Mehr Demokratie e.V.‘. In dem Ranking belegt das Land Niedersachsen gemeinsam mit Bayern und Sachsen den letzten Platz. Stoeck weiter: „Der einstige Anlauf der rot-grünen Vorgängerregierung für ein niedersächsisches Informationsfreiheitsgesetz ist einfach versandet. Die Große Koalition von SPD und CDU hat außer einer Absichtserklärung hierzu nichts weiter in den Koalitionsvertrag geschrieben. Wer sich wie die Landesregierung bei diesem Thema einfach ausruht und die Hände in den Schoß legt, dem kann es nicht wirklich um mehr Akzeptanz und Wertschätzung innerhalb der Bevölkerung gehen. Da sind selbst einige Kommunen im Land schon viel weiter. So haben beispielsweise Braunschweig, Langenhagen und Cuxhaven schon Informationsfreiheitssatzungen zu beschlossen.“ 

Vorstandskollege Lars Leopold betont: „Wir brauchen einen frischen Wind, der in die Amtsstuben des Landes bläst und Verwaltungshandeln transparenter macht. Sicher braucht es seine Zeit, eine neue Kultur der Offenheit bei Regierungstätigkeit und Verwaltungshandeln zu entwickeln. Aber gerade deshalb sollte die Landesregierung sich jetzt auf den Weg machen, um ein Informationsfreigesetz zu verabschieden, dass Bürgerinnen und Bürgern auf Anfrage ermöglicht, ohne Angabe von Gründen Auskunft von Behörden zu bekommen. Ausnahmen von dieser Auskunftspflicht müssen stark begrenzt sein. Zudem müssen die Auskünfte grundsätzlich kostenfrei erteilt werden. Nur so kann die Geheimniskrämerei in den Behörden und Ministerien ein Ende finden.“