Kritik an Zwangsbeiträgen zur Pflegekammer ist völlig berechtigt

Jessica Kaußen, LAG Betrieb und Gewerkschaft

Immer mehr Verbände und Parteien üben Kritik an der neu eingerichteten Pflegekammer Niedersachsen und dieses völlig zu Recht, wie Jessica Kaußen, Sprecherin der LAG "Betrieb & Gewerkschaft" innerhalb der Partei DIE LINKE Niedersachsen, feststellt. Nicht nur, dass Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpfleger in die Pflegekammer per Zwangsmitgliedschaft gezwungen werden, auch die jetzt verschickten Regelbescheide sorgen für großen Unmut.

Alle Mitglieder sollen zunächst einen Regelbescheid über den Höchstbetrag  von 140 Euro für das halbe Jahr 2018 erhalten. Dies ist natürlich ungerecht, da alle Mitglieder, egal wie hoch Ihr Einkommen ist, den gleichen Betrag zahlen sollen. Im nächsten Jahr sollen dann alle in Niedersachsen tätigen Fachkräfte der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege pro Jahr 280 Euro zahlen.

Der geforderte Betrag entspreche einem Bruttolohn von rund 70 000 Euro jährlich. "Jeder weiß, dass ein Gehalt von 70 000 Euro völlig unrealistisch ist", zitierte die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" (HAZ, Freitag) Henning Steinhoff, den Leiter des Landesgeschäftsstelle Niedersachsen des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste, auch die Gewerkschaft Verdi spricht sich gegen  diese Unverhältnismäßigkeit aus, Mitgliedsbeiträge müssen nach der Höhe des Einkommen gestaffelt werden.

Die niedersächsische Landesregierung nimmt die Beschäftigten per Zwangsmitgliedschaft in Haft und hat einen bürokratischen Apparat mit unklaren Handlungskompetenzen geschaffen. Gute Arbeit zu schaffen ist Aufgabe der Tarifpolitik. Für die Vertretung von berufspolitischen Interessen gibt es zudem die ständischen Berufsverbände, sagt Jessica Kaußen.

Für die Unterfinanzierung der Pflegeversicherung oder den Personalmangel in der Pflege ist die Bundesregierung in der Pflicht, noch ein Grund mehr der zeigt, wie unnötig die Pflegekammer Niedersachsen ist und wie richtig andere Bundesländer entschieden haben keine Pflegekammer einzusetzen.