DIE LINKE unterstützt IG Metall
Jenseits des beherrschenden Corona-Themas sei die Zukunft der Arbeit eine dominierende Frage, sagte der Bezirksleiter der IG Metall in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt Thorsten Gröger Anfang Januar 2022 gegenüber "dpa" zum bevorstehenden Wahlkampf in Niedersachsen: „Wie bekommt man es hin, dass möglich viele Unternehmen und Beschäftigte für die Arbeitswelt von morgen vorbereitet sind?“
Dazu erklärte Franziska Junker, Mitglied im geschäftsführenden Landesvorstand der Partei DIE LINKE NIedersachsen: „Mitbestimmung muss für alle gelten – unabhängig von der Rechtsform“. Initiativ- und Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte müssen gestärkt werden, für die Durchsetzung von Entgeltgleichheit und Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Auf Landesebene braucht es entsprechende Gesetzesregelungen. Für den Bereich der Aus- und Weiterbildung gilt: „Nur gemeinsam mit den Interessenvertretungen sind Aus- und Weiterbildung der Motor anstehender Herausforderungen der Arbeitswelt von morgen“. Die Politik muss es sein, die den Handlungsrahmen setzt und die Mitbestimmung ausweitet, denn die Arbeitswelt ist überall im Umbruch. Die bevorstehende Transformation und Automatisierungsmaßnahmen in den Betrieben gefährden Arbeitsplätze. Der Einsatz neuer Technologien erfordert erweiterte Mitbestimmungsrechte für die Betriebsräte. Der Missbrauch von Werkverträgen muss durch gesetzliche Kriterien, die eine Arbeitehmereigenschaft vermuten lassen, verhindert werden. Ein besonderes Problem besteht mit solchen Verträgen in Krankenhäusern. Eine gute stationäre Versorgung in Krankenhäusern beruht auf einem systemischen Verbund von Arbeits- und Behandlungsabläufen. Dieser Verbund wird immer stärker durch Werk- und Dienstverträge zulasten der Krankenversorgung und der Beschäftigten durchbrochen. Gerade in der der Frage der Personalplanung, benötigen wir hier mehr Mitbestimmungsrechte.“
Wir müssen Leiharbeit und prekäre Arbeitsverhältnisse in der Arbeitswelt bekämpfen
Von Arbeit muss man angemessen leben können. Wer Vollzeit arbeitet, sollte erwarten können, später nicht auf Grundsicherung im Alter angewiesen zu sein. Dafür braucht man derzeit einen Stundenlohn von mindestens 12,63 Euro. So sagt es die Bundesregierung in einer aktuellen Auskunft (April 2018): Um nach 45 Erwerbsjahren in Vollzeit eine Rente zu bekommen, die höher ist als die durchschnittliche Leistung der Grundsicherung (814 Euor), sind 12,63 pro Stunde brutto nötig. Selbst im öffentlichen Dienst erreichen nicht alle Gehaltsgruppen den Stundenlohn von 12,63 Euro. DIE LINKE will daher, dass Niedersachsen aktiv den Landesmindestlohn nutzt, um Mindesteinkommen zu sichern. Das tun auch andere Bundesländer oder planen es gerade. Wir wollen, dass festgelegt wird: Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in Niedersachsen ist ein Landesmindestlohn von 13 Euro verpflichtend. Der Landesmindestlohn von 13 Euro soll nicht nur bei öffentlichen Aufträgen gelten, sondern auch bei öffentlichen Zuwendungen. Dies wäre ein wesentlicher Beitrag zur Armutsbekämpfung und zum Zurückdrängen des Niedriglohnsektors. Niedriglohn heißt, das Gehalt liegt bei weniger als zwei Dritteln des mittleren Gehalts aller Beschäftigten.
Der Mindestlohn schützt nur eine untere Lohngrenze, keine Bezahlung nach Tarif. DIE LINKE will, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in Niedersachsen grundsätzlich Tariftreue vorgeschrieben wird. Das ist europarechtlich inzwischen wieder möglich (zumindest für alle Aufträge, die nicht europaweit ausgeschrieben werden müssen). Zur Stärkung der Tarifbindung im Zuwendungsbereich schlagen wir ein Landes Tarifbindungsgesetz vor. Im Gegenzug muss sichergestellt werden, dass die Zuwendungen an freie Träger auskömmlich sind und Tarifsteigerungen vollständig und unmittelbar berücksichtigt werden. Tariftreue und Landesmindestlohn müssen auch auf Leistungsverträge angewendet werden. Ein weiteres Instrument zur Stärkung der Tariftreue ist, dass Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dann sind alle Betriebe im Geltungsbereich des Tarifvertrags daran gebunden und können keine Tarifflucht betreiben. Das ist auch auf Landesebene möglich. Wir wollen, dass Niedersachsen sich dafür einsetzt, die Allgemeinverbindlichkeitserklärung zu erleichtern.
Niedersachsen hat eine hohe Leiharbeitsquote, Daran ist nicht zuletzt die öffentliche Hand schuld. Mehr als ein Viertel der Beschäftigten in Arbeitnehmerüberlassung, sind in Niedersachsen für den Staat tätig, vor allem an den Schulen. In aller Regel handelt es sich dabei um kontinuierliche Beschäftigung, die nichts mit dem Ausgleich kurzfristiger Arbeitsspitzen zu tun hat.
DIE LINKE will, dass die öffentliche Hand in Niedersachsen grundsätzlich auf Leiharbeit verzichtet. Kontinuierlich Beschäftigte sollen auch fest angestellt werden. Auf private Leiharbeitsfirmen soll die öffentliche Hand nicht zurückgreifen. Beschäftigte, die ihren Wohnsitz in einem anderen EU-Land haben und im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit hier arbeiten, haben es besonders schwer, ihre Arbeitsrechte und die ihnen zustehende Bezahlung durchzusetzen und einzuklagen.
Die staatliche Aufgabe der Arbeitsaufsicht wird derzeit nur unzureichend erfüllt. Die Einhaltung der gesundheitlichen Arbeitsschutzbestimmungen und des Arbeitszeitgesetzes wird vom Gewerbeaufsichtsamt des Landes überwacht, das dafür aber personell erheblich unterausgestattet ist. Die Kontrolle auf Schwarzarbeit, Lohnwucher und Nichteinhaltung des Bundes-Mindestlohns obliegt dem Zoll als Bundesbehörde. Der Zoll kontrolliert aber auf Grund von Personalmangel viel zu selten. Die Einhaltung des Landes-Mindestlohns wird von der Sonderkommission Mindestlohn kontrolliert. Werden Arbeitsverträge nicht eingehalten, Löhne nicht ausgezahlt oder anzuwendende Tarifbestimmungen nicht eingehalten, können Beschäftigte nur selbst gerichtlich dagegen vorgehen – was gerade in kritischen Bereichen (ausländische Beschäftigte, Leiharbeit, hohe persönliche Abhängigkeiten) auf hohe Hürden stößt. Ob sittenwidrige Löhne vorliegen, das heißt Löhne, die mehr als ein Drittel unter dem ortsüblichen Tariflohn liegen, müssten auch die Jobcenter überprüfen (bei Stellenangeboten oder bei Aufstocker*innen); dies passiert jedoch meist nicht.
Wir setzen uns dafür ein, dass die personelle Ausstattung der Gewerbeaufsicht deutlich verbessert wird. Die Sonderkommission Mindestlohn, die bereits für die Einhaltung weiterer arbeitsrechtlicher Vergabebedingungen zuständig ist (Tariftreue), soll ebenfalls aufgestockt werden. Die Einhaltung der einschlägigen ILO-Übereinkommen (z.B. Vereinigungsfreiheit und Entgeltgleichheit), die derzeit nur hinsichtlich verwendeter Waren angemahnt wird, soll ausdrücklich unter die Mindestarbeitsbedingungen im Vergabegesetz aufgenommen und kontrolliert werden. Das Land Niedersachsen soll sich auf Bundesebene für die Einführung der arbeitsrechtlichen Verbandsklage für Betriebsräte und Gewerkschaften einsetzen.