Geschäftsordnung des Landesrates Linke FLINTA* Niedersachsen
FLINTA* ist ein Akronym für Frauen, Lesben, intergeschlechtliche, nichtbinäre, transgeschlechtliche und agender Personen, sowie alles dazwischen – ausgenommen Cis-Männer.
§ 1 Zweck und Ziel
(1) Zweck und Ziel des Landesrates Linke FLINTA* Niedersachsen sind in § 7 der Landessatzung der Partei Die Linke Niedersachsen niedergelegt.
§ 2 Mitgliedschaft und Rechte
(1) Alle FLINTA* Mitglieder der Partei Die Linke Niedersachsen sind stimmberechtigte Mitglieder des Landesrates Linke FLINTA* Niedersachsen.
(2) Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des Landesrates Linke FLINTA* Niedersachsen.
(3) Gästen kann das Stimmrecht bei der Entscheidung über die inhaltliche Schwerpunktsetzung des LLF und die Planung und Organisation von Veranstaltungen eingeräumt werden.
(4) Gäste haben kein Stimmrecht bei der Wahl der Sprecher*innen und Delegierten des Landesrates Linke FLINTA* Niedersachsen.
(5) Über die Kandidatur von Nichtmitgliedern als Sprecher*innen des LLF und/oder als Delegierte für die BAG Lisa entscheidet jeweils der LLF.
(6) Der LLF wählt gleichberechtigte Sprecher*innen für den Zeitraum von 2 Jahren. Beim Ausscheiden von Sprecher*innen erfolgt innerhalb von 2 Sitzungen eine Nachwahl.
(7) Die Anzahl der Sprecher*innen wird vor der Durchführung der Wahl durch den Landesrat Linke FLINTA* Niedersachsen festgelegt. Es werden mindestens zwei, jedoch nicht mehr als vier Sprecher*innen gewählt.
§ 3 Arbeitsweise
(1) Der Landesrat Linke FLINTA* Niedersachsen tagt mindestens 4x im Jahr, davon mindestens 2x in Präsenz. Die Sprecher*innen laden alle FLINTA* Mitglieder ein. Die Einladungen erfolgen jeweils mindestens 14 Tage vor den Tagungsterminen. Die Kreisverbände werden aufgefordert, die Einladungen an die Genoss*innen ohne Email-Adresse weiter zu geben.
(2) Die Einladungen erfolgen parteiöffentlich über die Verteiler und die Website des Landesverbandes.
(3) Gäste sind, nach Abstimmung im Sprecher*innenrat, willkommen und herzlich eingeladen. Alle Mitglieder werden vorab darüber informiert. Die Einladung wird auch über linke frauen- und queerpolitische Bündnisverteiler verschickt. Zu öffentlichen Veranstaltungen des Landesrates Linke FLINTA* Niedersachsen wird breit und geschlechterübergreifend eingeladen.
(4) Der Landesrat Linke FLINTA* Niedersachsen beschließt ein Arbeitsprogramm für den Zeitraum eines Jahres.
(5) Der Landesrat Linke FLINTA* Niedersachsen kommuniziert Planungen, Aktivitäten, Ergebnisse und Forderungen mit dem Landesvorstand.
(6) Entscheidungen des Landesrates Linke FLINTA* Niedersachsen werden mit einfacher Mehrheit getroffen, Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Für Änderungen der Geschäftsordnung ist eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.
§ 4 Finanzen
(1) Der Landesrat Linke FLINTA* Niedersachsen stellt jährlich einen Finanzantrag an den Landesvorstand.
§ 5 Schlussbestimmungen
(1) Die Geschäftsordnung dient der Umsetzung der Landessatzung der Partei Die Linke und trifft ergänzende Regelungen zur Satzung der Die Linke Niedersachsen.
