Verfassungsbeschwerde gegen das hessische neue Polizeigesetz weckt Hoffnungen für Niedersachsen!

In Hessen klagen Bürgerrechtler*innen und Datenschützer*innen gegen das neue hessische Polizeigesetz. Die dort verankerten Überwachungsinstrumente halten sie für verfassungswidrig.

„In Hessen haben CDU und Grüne mit dem Polizeigesetz staatliche Überwachung gesetzlich ausgeweitet. Der neue hessische Staatstrojaner und die dazugehörige Analysesoftware werden Online-Durchsuchungen und das Anlegen umfassender Persönlichkeitsprofile ermöglichen. Der Mensch wird gläsern und die Grenzen zwischen Polizei und Geheimdienst verschwimmen. Wir als LINKE wehren uns gegen alle Angriffe auf unsere Grund- und Persönlichkeitsrechte. Wir Menschen sind Grundrechtsträger*innen und nicht per se Verdächtige!“, äußert sich Christoph Podstawa, Landesgeschäftsführer der niedersächsischen Linken und Aktivist gegen neue Polizeigesetze. 

„Auch in Niedersachsen ist mit dem neuen Polizeigesetz die Quellen-Telekommunikationsüberwachung zur Überwachung der digitalen Kommunikation verankert. Sollte das Verfassungsgericht für Hessen ein Urteil fällen, wäre dies auch für Niedersachsen faktisch bindend! So haben wir noch eine Chance das Polizeigesetz in Niedersachsen in Teilen zu kippen und unsere Grundrechte zu schützen! Ich hoffe deswegen, dass die Beschwerde Erfolg hat und danke allen Aktivist*innen für ihren Einsatz!“, ergänzt Landesvorsitzende Heidi Reichinnek.