Schlachthof-Skandale in Niedersachsen weiten sich aus

Henning Adler, Mitglied des Landesvorstandes

Nach zwei Schlachthöfen aus dem Oldenburger Raum ist jetzt ein Schlachthof in der Region Hannover betroffen. Das ist wahrscheinlich nur die Spitze des Eisbergs in Niedersachsen und es dokumentiert ein flächenweises Versagen  oder sogar Nichthinschauenwollen der staatlichen und kommunalen Aufsicht.

Feststeht: Die Schlachttiere werden nicht fachgerecht getötet. Sie wurden gequält, unzureichend betäubt abgestochen, mit Elektroschockern malträtiert oder vor ihrem Tod mit Füßen getreten. Alles Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, wahrscheinlich sogar unter den Augen des Aufsichtspersonals und der Tierärzte.

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Oldenburg musste ein Vertreter des Gesundheitsamtes dazu Stellung nehmen. Dabei kam ans Licht, dass im Durchschnitt nur alle vier Wochen eine unangemeldete Überprüfung stattfand. Die Schlachthofmitarbeiter hatten Weisung, die Schlachtvorgänge so zu gestalten, dass möglichst „kein Haken leer bleibt“. Außerdem war die Bandgeschwindigkeit so eingestellt worden, dass man es beim Töten der Tiere gar nicht mehr so genau nehmen konnte. Auch wurde § 4a (1) des Tierschutzgesetzes missachtet, das vorschreibt: „Ein warmblütiges Tier darf nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzugs zum Zweck des Schlachtens betäubt worden ist.“

Offensichtlich wurde nicht ausreichend ausgebildetes Personal eingesetzt, vielfach Leiharbeiter und sog „Dienstleister“ aus Ost-Europa, die wahrscheinlich schon sprachlich überfordert sind, Tierschutzvorschriften zu verstehen.

In der Fleischproduktion wirkt der Kapitalismus offenbar ungehemmt. Profite gehen nicht nur vor fairen Löhnen und Arbeitsbedingungen sondern auch vor Tierschutz. Das einzudämmen ist je dringend geboten. Erhöhte Kontrollen, Reduzierung der Bandgeschwindigkeit und Einstellung von ausreichend ausgebildetem Personal sind die notwendigen ersten Schritte. Die Staatsanwaltschaft ermittelt noch. Jetzt müssen ggf. auch personelle Konsequenzen in den höheren Etagen der Aufsichtsbehörden gezogen werden.