Finger weg vom arbeitsfreien Sonntag!

Hans-Henning Adler

Derzeit diskutiert die Landesregierung mit dem Nds. Städtetag wie man das bestehende Sonntagsverkaufsverbot am Besten umgehen kann. Ein Gesetzentwurf der Landesregierung mit vier bis sechs verkaufsoffenen Sonntagen befindet sich gerade im Stadium der Verbandsanhörung.

Der Sonntag soll jetzt noch weitgehender zum Festtag des Kommerzes werden. Ärgerlich für die Befürworter einer weiteren Liberalisierung ist nur, dass immer wieder Verwaltungsgerichte dazwischenfunken, wenn z.B. einzelne Kommunen ohne besonderen Anlass Sonntage zu verkaufsoffenen Kommerzveranstaltungen machen wollen.

Aber was ist es, das die Verwaltungsgericht immer wieder dazu bringt, Klagen der Gewerkschaft Ver.di stattzugeben ? Ganz einfach: Das Grundgesetz, das in Art. 140 den alten Art. 139 der Weimarer Reichsverfassung übernommen hat, wo es heißt:

„Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“ 

Warum wird immer wieder versucht, dieses verfassungsmäßige Recht zu umgehen und warum macht sich die SPD dabei zum Büttel des Kommerzgeschäfts? Die Kaufkraft wird nicht mehr, wenn man zum Ausgeben sieben Tage in der Woche zur Verfügung hat. Das Einkaufverhalten wird nur anders verteilt und zeitlich ausgedehnt zu Lasten der im Handel Beschäftigten und zu Lasten der inhabergeführten Geschäfte, deren Betreiber auch gerne mal am Sonntag frei hätten, sich dem Konkurrenzdruck aber nicht entziehen können, wenn die Schleuse für den Verkauf am Sonntag einmal geöffnet ist. 

In Übereinstimmung mit Kirchen und Gewerkschaften sagt deshalb DIE LINKE: Finger weg vom arbeitsfreien Sonntag!