Zweckentfremdung auf dem Wohnungsmarkt den Kampf ansagen!

Der niedersächsische Landtag debattiert heute über ein Gesetz, das Zweckentfremdung auf dem Wohnungsmarkt härter regulieren soll. In Berlin hatte die Rot-Rot-Grüne Landesregierung bereits 2018 ein entsprechendes Gesetz erlassen. Bei der Zweckentfremdung handelt es sich vor allem um spekulativen Leerstand, Nutzung von Wohnraum als Arbeitsfläche oder die – illegale - dauerhafte Überlassung als Ferienwohnung. In den meisten niedersächsischen Großstädten ist der Wohnungsmarkt extrem angespannt, dies wirkt sich auch auf die Mieten aus. Rund ein Fünftel aller Haushalte in Niedersachsen muss bereits mehr als 40 Prozent des Nettoeinkommens für die Miete zahlen. 44 Prozent der Haushalte geben noch 30 Prozent für die Miete aus – Tendenz steigend.

Die Landesvorsitzende  der LINKEN. Niedersachsen Heidi Reichinnek erklärt dazu: „Für Mieterinnen und Mieter muss die Miete bezahlbar bleiben. Das Land muss den Kommunen deshalb alle Instrumente in die Hand geben, die zur Entschärfung des angespannten Wohnmarktes beitragen können. Ein Gesetz, das es ermöglicht, gegen illegale Ferienwohnungen und spekulativen Leerstand vorzugehen, ist deswegen dringend notwendig! Wohnungen müssen auf den normalen Wohnungsmarkt zurückgeholt werden können und den Menschen wieder zur Verfügung stehen. Zudem müssen Wohnungen zum dauerhaften Wohnen da sein, kurzzeitige Weitervermietungen müssen deshalb einem strengen Genehmigungsverfahren unterliegen und spekulativer Leerstand muss unterbunden und die Wohnungen von der öffentlichen Hand weitervermietet werden können. Eine Wohnung zu haben, die bezahlbar und gut ist,  gehört für uns zu den Grundrechten eines jeden Menschen. Der Staat hat dies zu gewährleisten. Ein solches Gesetz wäre ein erster Schritt, dieses Recht nicht weiter vom Markt unterlaufen zu lassen.“