Sexarbeitende dürfen nicht vergessen werden

In der Corona-Krise zeigt sich, wie schutzlos die Sexarbeitenden sind. Sie gehören zu denen, die jeher an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden. Niemand möchte sich mit der Sexarbeit beschäftigen. Doch gerade in Krisenzeiten dürfen wir niemanden zurücklassen!

Hierzu erklärt Lars Leopold, Landesvorsitzender der niedersächsischen LINKEN: „Aufgrund der aktuellen Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind auch Bordelle geschlossen. Das bringt viele Sexarbeitende in arge finanzielle Bedrängnis. Sie haben oftmals keinerlei soziale Absicherung und können nun ihre Zimmermiete nicht mehr zahlen, so dass sie meist in der Obdachlosigkeit landen. Deshalb fordern wir, Notunterkünfte für die Sexarbeitenden in leerstehenden Hotels, Pensionen oder anderen leerstehenden Räumlichkeiten einzurichten!“ Leopold weiter: „Auch Sexarbeitende sind auf ein regelmäßiges Einkommen angewiesen, haben jedoch oft keinen Zugang staatlicher Hilfe, wie etwa das Kurzarbeitergeld. Deshalb arbeiten einige von ihnen nun einfach ‚schwarz‘ weiter, was nicht nur die Preise für die Dienstleistungen ins Bodenlose fallen lässt. Denn in der Illegalität können Kunden nun mehr verlangen, wenn Sexarbeitende nicht verraten werden wollen. Hier ist ein Hilfsfond auch gerade für nicht angemeldete Sexarbeitende notwendig, um diese aus der Illegalität zu holen. Meistens haben nicht angemeldete Sexarbeitende weder einen gesicherten Aufenthaltsstatus noch einen Zugang zu medizinischer Versorgung, da sie keine gesetzliche Krankenversicherung besitzen.“

Ann-Christin Huber, Landesvorstandsmitglied und Sprecherin für feministische Politik ergänzt: „Grundsätzlich ist es den Sexarbeitenden verboten, in den Bordellen zu übernachten. Dies wird jedoch meist von den Ordnungsämtern geduldet. Wenn die Sexarbeitenden das Glück haben und weiter in den Bordellen bleiben, obwohl sie gerade nicht arbeiten dürfen, muss es nun möglich sein, dass die Sexarbeitenden weiterhin in den Bordellzimmern legal wohnen bleiben. Daher schließen wir uns den Forderungen des Berufsverbands für erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD) an, dass für die Dauer der Krisenzeiten das im Prostitutionsgesetz festgeschriebene Übernachtungsverbot in den Bordellen auszusetzen ist. Hier ist das Land Niedersachsen in der Pflicht!“