Pflegekammer: LINKE Niedersachsen fordert Untersuchung möglicher Ausschlüsse von Pflegekräften von der Befragung

Bis zum 6. September noch läuft die Online-Befragung zur Zukunft der umstrittenen niedersächsischen Pflegekammer. Bis dahin können die Mitglieder der Kammer darüber abstimmen. „In Gesprächen mit Pflegekräften nehme ich zunehmend wahr, dass einige von ihnen auch auf Nachfrage im Sozialministerium keinen Zugangscode erhalten haben. Hier sollen möglicherweise Pflegekräfte von der Befragung ausgeschlossen werden. Und das wäre nach all den Pleiten und Pannen rund um die Pflegekammer der absolute Super-Gau!“, empört sich Lars Leopold, Landesvorsitzender der niedersächsischen LINKEN. Mittlerweile hat der Bundesverband für freie Kammern (bffk) fünf Eilanträge von Pflegekräften auf einstweilige Verfügung an das Verwaltungsgericht Hannover geschickt. Diese hatten bisher keinen individuellen Zugangscode erhalten, um an der Umfrage teilzunehmen, und wollen nun den Zugang gerichtlich durchsetzen. Dies hat in einem der fünf Fälle offenbar auch schon geklappt. Kurz nach Einreichung des Antrags erhielt die Klägerin einen Zugangscode. Dadurch sieht sich Leopold in seiner Annahme bestätigt: „Da werden von den laut Kammer rund 90.000 Mitgliedern nur etwa 78.000 zur Befragung angeschrieben und erhalten jeweils ihre Zugangscodes. Und was ist mit allen anderen? Die müssen, obwohl sie Zwangsmitglied der Kammer sind und teilweise Beiträge bezahlt haben, ihre Teilnahme an der Befragung wohl erst einklagen. Und Sozialministerin Reimann (SPD) jammert als Verantwortliche für die Durchführung der Befragung nun öffentlich über die bisher geringe Teilnahme an der Umfrage. Das ist doch heuchlerisch! Nach den vielen groben Schnitzern, die sich die Sozialministerin gerade in Bezug auf die Pflegekammer bereits geleistet hat, ist es endlich Zeit, Frau Reimann auszuwechseln.“

Kathrin Otte, Landesvorstandsmitglied der LINKEN, fordert: „Diese neuerliche Barriere, an einer über Wohl und Wehe der Zwangskammer entscheidenden Befragung teilnehmen zu können, ist ein ernstzunehmender Affront gegen die Pflegekräfte. Eine mögliche Beteiligung des Sozialministeriums als Aufsichtsbehörde der Kammer an etwaigen Ausschlüssen von Kammermitgliedern von der Befragung muss geprüft werden. Denn dies wäre ein Angriff auf demokratische Grundsätze und unterminiert nachhaltig das Vertrauen in den Staat. Deshalb muss zwingend eine Untersuchung stattfinden, was tatsächlich passiert ist.“