LINKE: Arbeitgeber sind keine autokratischen Alleinherrscher

„Auch wenn manche Arbeitgeber es nicht wahrhaben wollen: Das Arbeitsrecht gilt auch für sie“, kommentiert Pia Zimmermann, Sprecherin für Pflegepolitik der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, Ankündigungen des DRK-Rettungsdienstes in Leer, Corona-Erkrankten die Lohnfortzahlung vorenthalten zu wollen, wenn sie eine Impfung abgelehnt haben. „Einschüchterungen stärken weder das Vertrauen in den Arbeitgeber, noch können sie Unentschlossene von einer Impfung überzeugen. Hinzu kommt: Noch immer haben nicht alle Personen der Priorisierungsgruppe 1 ein Impfangebot erhalten, geschweige denn einen Impftermin ausmachen können. Das DRK sollte lieber die Energie nutzen, um der Landesregierung Druck zu machen, damit die Impfkampagne in Niedersachsen endlich Fahrt aufnehmen kann.“

„Der Datenschutz gilt auch für Einsatzkräfte des DRK-Rettungsdienstes – und das ist auch gut so“, ergänzt Franziska Junker, Mitglied des Landesvorstands DIE LINKE. Niedersachsen. „Niemand darf gezwungen sein, persönliche Entscheidung für eine Impfung mit seinem Arbeitgeber zu diskutieren. Zum Beispiel Schwangere oder chronisch Kranke haben das Recht, selbst zu entscheiden, ob und wann sie ihre Arbeitsstelle informieren wollen. Außerdem muss man betonen: Wenn es stimmt, dass der Geschäftsführer und eine Bürokraft der DRK Leer bereits geimpft sind, obwohl sie nicht den Kriterien für eine Priorisierung entsprechen, haben sie dadurch zwei Einsatzkräften des Rettungsdienstes die Möglichkeit genommen sich zu schützen. Die Drohungen bekommen vor diesem Hintergrund einen besonders perfiden Charakter.“