Kommentar: Das Krankenhaus-Gesetz ist ein Krankenhaus-Schließungs-Gesetz

Hans-Henning Adler

Der Niedersächsische Landtag hat am 28. Juni 2022 ein neues Krankenhausgesetz beschlossen, das die Grundlage der neuen Krankenhausstruktur schafft, in dessen Folge bis zu 40 Krankenhäuser geschlossen werden können. Gesetzestechnisch funktioniert das so: Die Krankenhäuser werden in drei Kategorien aufgeteilt. Die meisten werden als Einrichtungen der Grund- und Regelversorgung eingestuft. Eine Kategorie höher stehen die Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung und in der höchsten Klasse spielen die sogenannten "Maximalversorger".

Für alle Typen gilt nach Paragraph 6 des Gesetzes, dass sie „bedarfsgerecht, leistungsfähig und wirtschaftlich“ sein müssen. Wer diese Kriterien nicht erfüllt oder seinen Versorgungsauftrag nicht oder nicht nur vorübergehend nicht erfüllen kann, soll nach Paragraph 7 aus dem Krankenhausplan ausgeschlossen werden. Das bedeutet, dass diese Krankenhäuser keine Landesmittel zur Verfügung gestellt bekommen.

Krankenhäuser sind aber gegenwärtig schon in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, weil das Land seine Investitionspflichten nicht erfüllt. Die Abgeordnete der Grünen Meta Janssen-Kucz hat in der Debatte zu diesem Gesetz unwidersprochen vorgetragen, dass der Investitionsstau 3,1 Milliarden Euro beträgt. Vor dem Hintergrund dieser wirtschaftlichen Probleme und des anhaltenden Konkurrenzkampfes der Krankenhäuser um die Patient*innen wird es notwendigerweise einige Krankenhäuser treffen, die dann in die roten Zahlen kommen. Denen wird man dann vorhalten „nicht wirtschaftlich“ zu arbeiten, weil sie Verlust machen.

Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD, Uwe Schwarz, hat zu dem Gesetz positiv hervorgehoben, dass es jetzt erstmalig die Möglichkeit geschaffen wurde, Krankenhäuser aus der Planung und damit aus der Bezuschussung herauszunehmen. Um sein Gewissen zu beruhigen, hat er in der Debatte zu dem Gesetz dann den folgenden Satz gesagt, der an Naivität kaum zu übertreffen ist: „Natürlich  darf man in der Gesundheitswirtschaft auch Geld verdienen. Es wäre allerdings gut, wenn auch bei einigen Großkonzernen die Patienten wieder mehr im Vordergrund stünden als die Gewinnmaximierung.“

Glaubt er wirklich, dass seine moralischen Appelle bei privatisierten Krankenhäuser Gehör finden und seine schönen Worte denjenigen öffentlichen oder gemeinwirtschaftlichen Krankenhäusern helfen, die durch ausgebliebene Investitionen des Landes kurz vor dem Abgrund stehen?         

Hans-Henning Adler (Mitglied im Landesvorstand DIE LINKE Niedersachsen und Kandidat auf Platz 4 der Liste zur Landtagswahl)