Keine Staatshilfen für Aktionär*innen – LINKE. Niedersachsen verurteilt Dividendenausschüttung trotz Kurzarbeit

Zahlreiche Konzerne halten trotz der Corona-Krise an der Zahlung von Dividenden an ihre Aktionär*innen fest. So will der Autobauer BMW beispielsweise 1,65 Milliarden Euro ausschütten. Auch Volkswagen hat eine Dividendenausschüttung noch nicht ausgeschlossen. Beide Betriebe haben ihre Mitarbeitenden in Kurzarbeit geschickt. Mit diesem Vorgehen sind sie nicht allein.

„Während viele Menschen um ihren Arbeitsplatz fürchten und durch Kurzarbeit empfindliche Einkommenseinbußen hinnehmen müssen, schütten die deutschen Konzerne Dividenden in Milliardenhöhe aus. Und das obwohl die meisten von ihnen Kurzarbeit angemeldet haben und damit finanzielle Hilfe durch den Staat in Anspruch nehmen. Wenn die Dividenden der Konzerne nur deshalb gezahlt werden können, weil die Steuerzahler*innen am Ende dafür aufkommen, ist das nicht hinnehmbar und zudem höchst unsozial. Denn die Staatshilfe Kurzarbeit, soll ausschließlich die bestehenden Arbeitsplätze und nicht die Einnahmen der Aktionär*innen sichern. Hier findet eine Umverteilung zugunsten derer statt, die schon mehr als genug haben -  auf Koster ehrlicher Steuerzahler*innen, die Tag für Tag hart arbeiten! Wir verurteilen dieses Verhalten scharf. Konzernen, die Staatshilfen nutzen, sollte das Ausschütten von Dividenden per Gesetz verboten werden!“, fordert Heidi Reichinnek, Landesvorsitzende der niedersächsischen LINKEN.

Co-Vorsitzender Lars Leopold ergänzt: „Klar, staatliche Wirtschaftshilfe gerade zur Sicherung von Arbeitsplätzen ist immens wichtig. Dennoch sollten Hilfsgelder auch in dieser Krise nicht leichtfertig verteilt werden, an klare Bedingungen wie zum Beispiel Standort- bzw. Arbeitsplatzgarantien geknüpft sein. Es kann doch nicht sein, dass ein Selbstständiger bei der Beantragung von Staatshilfe oder eine Empfängerin von Sozialleistungen, alles offenlegen muss, während Konzerne machen können, was sie wollen. Deshalb sollten die Unternehmen bei staatlichen Hilfsmaßnahmen in die Pflicht genommen werden: 1. dürfen sie die Krise nicht für Kündigungen nutzen, 2. müssen sie verpflichtet werden, massiv in den Gesundheitsschutz ihrer Arbeitnehmer*innen zu investieren und 3. sollte das Einkommen der Beschäftigten möglichst auf dem Niveau vor der Krise gehalten werden!“