Katastrophalen Arbeitsbedingungen in der Logistikbranche endlich den Kampf ansagen

Knapp eine Woche nach dem Bund-Länder-Beschluss zur Verlängerung des Teil-Lockdowns in der Corona-Krise treten die verschärften Regeln am Dienstag auch in Niedersachsen Kraft und sind zunächst bis zum 20. Dezember befristet. Mit der neuen Verordnung dürfen LKW-Fahrer wieder an Autobahnraststätten bewirtet werden. „Diesen Teil der Verordnung nehmen wir mit Erleichterung zur Kenntnis. Denn bisher wurden Trucker in Niedersachsen im Vergleich zu fast allen benachbarten Bundesländern diskriminiert. Es war überhaupt nicht nachvollziehbar, warum es Truckerfahrerinnen und Truckerfahrern verboten war, das in Autorasthöfen erworbene Essen auch dort zu verzehren“, begrüßt Pia Zimmermann, niedersächsische Abgeordnete der LINKEN im Bundestag, das jetzige Umdenken der Landesregierung. „Dennoch greift diese Maßnahme zu kurz“, ist sie überzeugt: „Wer die Einhaltung der Pausen- und Ruhezeiten der Fahrer erleichtern will, muss endlich an den teils katastrophalen Arbeitsbedingungen in der Logistikbranche etwas ändern und die Verfügbarkeit von sanitären Einrichtungen verbessern.“

„Mit Fernfahrer-Romantik hat der Job der Truckerinnen und Trucker doch schon lange nichts mehr zu tun“, pflichtet Franziska Junker, Landesvorstandsmitglied der niedersächsischen LINKEN, bei. „Gerade LKW-Fahrerinnen und -fahrer haben in den letzten Jahren eine enorme Verdichtung bei der Arbeitszeit und miese Löhne hinnehmen müssen. Da reicht es bei weitem nicht, wie Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) in Sonntagsreden den LKW-Verkehr als ‚unverzichtbaren Teil der Logistik‘ für die Versorgung der Bevölkerung zu loben. Diese warmen Worte sind letztlich wie Beifall vom Balkon und helfen den Betroffenen nicht weiter. Wer die knüppelharte Arbeit der LKW-Fahrerinnen und -fahrer wirklich wertschätzen will, muss dafür sorgen, dass die Pausen- und Ruhezeiten eingehalten werden können und hierfür ausreichende Räumlichkeiten und sanitäre Anlagen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus müssen die Arbeitszeiten bei vollem Lohnausgleich verkürzt und die Bezahlung generell angehoben werden. Dies wird sich nur mit einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag regeln lassen. Doch hierzu schweigen sich Bundes- und Landesregierung beharrlich aus.“