Frauen beim Lohn nicht diskriminieren – LINKE fordert gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit

Victor Perli, MdB

Frauen bekommen in Deutschland durchschnittlich 21 Prozent weniger Gehalt als Männer. Der Bundestag beriet aus Anlass des "Equal Pay Days" (Tag der gleichen Bezahlung) in dieser Woche einen Antrag der Fraktion DIE LINKE, in dem gefordert wird diese Lohndiskriminierung zu beenden. Der 18. März markiert symbolisch den Tag des Jahres, bis zu dem Frauen statistisch gesehen im Vergleich zu Männern ohne Bezahlung gearbeitet haben. Der Antrag der LINKEN sieht vor, dass öffentliche und private Betriebe zur Überprüfung der sogenannten Entgeltgleichheit verpflichtet werden. Den Beschäftigten soll ein umfangreicher Auskunftsanspruch über die betriebliche Entlohnung eingeräumt werden. Im Falle von Verstößen sollen Betrieben hohe Strafen drohen.

„Unser Grundgesetz sagt ganz klar, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind und der Staat die Durchsetzung dieser Gleichberechtigung zu fördern hat“, kommentierte Victor Perli (Die LINKE), Bundestagsabgeordneter aus Niedersachsen, den Antrag. „Wir schreiben das 21. Jahrhundert und immer noch werden Frauen für die gleiche Arbeit schlechter bezahlt als Männer“, kritisierte er.

Die Unterbezahlung von Frauen hat neben den Lohnunterschieden auch noch weitere Gründe. Frauen arbeiten häufiger in Teilzeitbeschäftigungen und Minijobs und sind in vielen schlecht bezahlten Berufen überrepräsentiert, wie zum Beispiel im Pflegesektor. Hinzu kommen häufig Konflikte zwischen Privat- und Berufsleben. „Frauen verbringen täglich anderthalbmal so viel Zeit wie Männer mit unbezahlter Sorgearbeit“, so Mona Küppers, Vorsitzende des Deutschen Frauenrates. Das ginge zu Lasten ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt. „Hinter der ungleichen Entlohnung stecken auch antiquierte Rollenbilder, die es zu überwinden gelte. Dabei sei auch der Bundestag als Gesetzgeber gefragt“, so Perli.

Der Deutsche Frauenrat und die Linksfraktion fordern deshalb politische Maßnahmen um Familien zu unterstützen. „Dazu gehören öffentliche Zuschüsse für haushaltsnahe Dienstleistungen und ein Anspruch auf lebensphasenorientierte Arbeitszeiten“, so Küppers.