Erfolg für Betriebrat Ralf Sander vor Gericht - Schikane gegen Belegschaft abgewehrt!

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat heute die Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden Ralf Sander zurückgewiesen. Sein Arbeitgeber „Primark“ hatte ihn im Zusammenhang mit seinem gewerkschaftlichen Engagement gekündigt. DIE LINKE Niedersachsen kritisierte das als „einen Skandal und Schikane“. Die versuchte Kündigung sei ein weiteres Beispiel, wie Arbeitgeber aktive Gewerkschafter*innen mit unlauteren Mitteln mundtot machen wollen. Der Sieg vor Gericht sei "eine Ohrfeige für den Arbeitgeber".

Zu dem heutigen Urteil erklärt Heidi Reichinnek, Co-Vorsitzende der Partei DIE LINKE Niedersachsen und Abgeordnete des Deutschen Bundestags: „Ich freue mich über den Sieg vor Gericht! Das Kämpfen hat sich gelohnt! Die versuchte Kündigung des Kollegen Sander ist ein Skandal und Schikane. Sein Engagement für die Rechte der Kolleginnen und Kollegen und deren bessere Entlohnung verdient Dank und Hochachtung - und keine Kündigung. Die Vorwürfe waren offenbar konstruiert, um einen aktiven Gewerkschafter aus dem Betrieb zu drängen. Das wäre ein klassischer Fall von Union-Busting, also der Bekämpfung von Gewerkschaften mit juristischen Mitteln.

Als LINKE setzen wir uns dafür ein, dass Betriebsräte und gewerkschaftlich aktive Kolleginnen und Kollegen besser vor Kündigungen geschützt werden. Diese Arbeit ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Sie darf nicht bestraft werden! Die Behinderung von Betriebsräten und ihrer Tätigkeit musst stärker als bisher juristisch verfolgt werden, zum Beispiel durch Strafzahlungen oder den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.“

Ralf Sander ist seit vielen Jahren gewerkschaftlich bei ver.di und betrieblich bei dem Einzelhändler Primark in Hannover aktiv. Er gründete dort mit Kolleg*innen einen Betriebsrat. Ihnen gelang es durchzusetzen, dass Primark inzwischen der Tarifbindung unterliegt. Auch hat sich Sander für bessere Arbeitsbedingungen und den Aufbau internationaler Gewerkschaftskontakte eingesetzt. In der aktuellen Auseinandersetzung um ein Schichtsystem im Betrieb kam es aufgrund von Vorwürfen des Arbeitgebers gegen Sander zu einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber, der aber der Betriebsrat die Zustimmung verweigerte. Beim Arbeitsgericht Hannover beantragte der Arbeitgeber, die Zustimmung des Betriebsrates zu ersetzen. Im Mai 2021 beschloss das Gericht, dass die Vorwürfe des Arbeitgebers für eine außerordentliche Kündigung nicht ausreichen. Der Arbeitgeber ging nun in Berufung und verlor vor Gericht.