Bundestagsabgeordnete klagt gegen Polizeiaufgabengesetz

„In Niedersachsen soll das Polizeiaufgabengesetz (PAG) reformiert werden. In Bayern ist dies schon geschehen. Durch die Aufnahme des Begriffs „drohende Gefahr“, der sehr frei interpretierbar ist, wird der Polizei zum Beispiel die Möglichkeit gegeben, Menschen 2 Monate präventiv zu inhaftieren. Alleine wenn der Verdacht eines terroristischen Anschlags besteht. Der Begriff „terroristischer Anschlag“ ist allerdings äußerst weit gefasst.“ so Jutta Krellmann, Bundestagsabgeordnete der Linken.

Die Bundestagsfraktionen der FDP, Grünen und Linken haben gemeinsam eine Normenkontrollklage gegen das bayrische Polizeiaufgabengesetz beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Die Fraktionen sind der Auffassung, dass durch das PAG gegen mehrere Grundrechte verstößt und somit nicht rechtmäßig ist.

„Es ist richtig, die Menschen in unserem Land gegen die Gefahr des Terrors zu schützen. Dieses kann aber nicht geschehen, indem Grundrechte selbst bei bloßen Vermutungen beschnitten werden. Wir sind der Auffassung, dass die von uns angegriffenen Artikel des PAG gegen das Grundgesetz, namentlich gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, Normenklarheit und Bestimmtheit, gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht auf Freiheit, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, das Recht auf Freizügigkeit, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Eigentum verstoßen. Es darf nicht sein, dass wir mit so schwammig formulierten Begriffen Grundrechte schleifen. So wir einen Überwachungsstatt aufgebaut. Das kann nicht das Ziel sein. Darum habe ich die Klage mit unterschrieben.“ sagt Krellmann weiter.

Eine erfolgreiche Normenkontrollklage hätte nicht nur Einfluss auf das bayrische PAG sondern auf alle Polizeiaufgabengesetze in allen Bundesländern.