50 Jahre "Radikalenerlass": Entschuldigung & Entschädigung nötig!

Am 28. Januar 2022 jährt sich der sogenannte „Radikalenerlass“ der Regierung des damaligen Bundeskanzlers Willy Brandt (SPD) zum 50. mal. Die Ministerpräsidenten aller damaligen Bundesländer schlossen sich in den Folgemonaten diesem Erlass an. Der Beschluss bildete den Auftakt zu einer der intensivsten Bespitzelungsphasen gegen Linke in der Geschichte der Bundesrepublik: 3,5 Millionen Regel-Anfragen beim Verfassungsschutz, 11.000 Berufsverbotsverfahren und mehr als 1.500 verhängte Berufsverbote im öffentlichen Dienst sind die zahlenmäßige Bilanz dieser staatlichen Bespitzelung.
Von den Berufsverboten betroffen waren nicht nur Mitglieder der DKP und verschiedener K-Gruppen sowie deren Studierendenverbände sondern auch andere Linke – bis hin zu Mitgliedern SPD-naher Studierendenverbände, der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN – BDA) und Gewerkschafter: innen. Verschont von der Verfolgung blieben hingegen Rechte im Staatsdienst – tausenden von Verfahren gegen Linke stehen ganze fünf gegen Rechte gegenüber.

Thorben Peters, stellvertrender Landesvorsitzender der Partei DIE LINKE Niedersachsen erklärt dazu:
"Die Verheerungen die diese Hexenjagd in der politischen Kultur der BRD angerichtet hat sind bis heute spürbar. Wer Extremist:in ist, entscheidet immer noch in erster Linie der Verfassungsschutz. So ist mit dem Inlandsgeheimdienst eine Institution, deren politische Ausrichtung nicht erst seit der Verstrickung in die NSU Mordserie und die Skandale um seinen einzigen Chef Hans Georg Maßen bekannt ist, für die Definition und das Aufspüren von 'Verfassungsfeinden' zuständig."