Linke will Verbot von White Power Geste prüfen lassen

Die Linke in Niedersachsen fordert das Ministerium für Inneres und Sport auf, die Verwendung der sogenannten „Taucher-Okay“-Geste im rechtsextremen Kontext auf ihre Verfassungswidrigkeit prüfen zu lassen. Ziel ist es, die Verbreitung rassistischer Symbolik einzudämmen.

„Was ursprünglich ein harmloses Zeichen aus dem Tauchsport war, wird heute von Rechtsextremen als Erkennungszeichen missbraucht“, sagt Stefan Klingbeil aus Rotenburg, der einen entsprechenden Antrag beim Landesausschuss der Partei stellte. „Das ist keine harmlose Handbewegung mehr, sondern ein codierter Mittelfinger gegen unsere offene Gesellschaft.“ 

Die Geste – Daumen und Zeigefinger zu einem Kreis geformt, drei Finger nach oben – wird international vermehrt von Rechtsextremen verwendet, um „White Power“ darzustellen. Auch in Deutschland taucht sie zunehmend in politischen Zusammenhängen auf – ob bei Demonstrationen, Veranstaltungen der extremen Rechten oder auf Fotos in Social-Media-Postings.

„Wir wollen, dass diese Art der codierten Hetze nicht länger ungeahndet bleibt. Wenn Rechtsextreme meinen, sie könnten sich hinter einem Tauchzeichen verstecken, dann sagen wir: Nicht mit uns!“, betont Klingbeil.

Die Linke Niedersachsen fordert daher das niedersächsische Innenministerium auf, durch den Verfassungsschutz eine intensive rechtliche Bewertung der Geste im politisch-rassistischen Kontext zu veranlassen – und eine strafrechtliche Einordnung zu prüfen.

„Wenn Mitarbeiter:innen der AfD, wie Rebea Shahini, die zugleich Aktivisten der Identitäten Bewegung sind, diese Geste in eine Kamera zeigen, dann tun sie das nicht aus sportlicher Verbundenheit zum Tauschen, sondern symbolisieren die Ideologie einer vermeintlichen weißen Vorherrschaft. [1] [2] Das ist politisch motiviert, und genau so müsse es auch rechtlich bewertet werden. Der Hitlergruß ist schließlich auch zu Recht verboten“, so Klingbeil. 

Gleichzeitig betont er, dass eine differenzierte Betrachtung notwendig sei. „Denn natürlich geht es nicht darum, jemanden zu belangen, der beim Tauchen „Ich bin OK“ signalisiert oder in einem Vortrag gestisch nachhilft. Aber wer rassistische Symbole nutzt, um sich über andere zu erheben, handelt gegen unsere freiheitliche Grundordnung (Artikel 3 Grundgesetz).

Mit dieser Forderung möchte Die Linke Niedersachsen ein deutliches Signal gegen die Normalisierung rechter Codes im Alltag setzen – und fordert von der Landesregierung, es ihnen gleich zu tun. 

 

[1] taz.de/Rechtsextremismus-in-der-AfD/!5989054/

[2] www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/AfD-Niedersachsen-Haben-Mitarbeitende-Kontakte-zur-rechten-Szene,afd3268.html