Innenpolitik: Mehr Demokratie statt Überwachungsstaat

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. So bestimmt es  Artikel 20 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes. Die wenigsten Menschen empfinden diese Rechtsnorm jedoch als Realität. Eine immer weiter zurückgehende Wahlbeteiligung macht deutlich, wie gering die Erwartungen der Einwohnerinnen und Einwohner an positive politische Veränderungen sind. Das kann sich nur ändern, wenn die Menschen an den Entscheidungsprozessen teilnehmen können. Zu hoch sind die Hürden für Mitsprachemöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger  bei Volksentscheiden und Einwohnerbegehren.
Demokratisierung der Verwaltung

Bürokratische Regelungen in der Niedersächsischen Gemeindeordnung verhindern, dass die Bürgerinnen und Bürger über die Fragen abstimmen dürfen, die sie bewegen, z.B. über Bauleitpläne oder Vorhaben, die mit Planfeststellungsverfahren verbunden sind.

Verwaltungsreform hieß für die verschiedenen Landesregierungen in der Vergangenheit immer nur eines: Personalabbau und Arbeitsverdichtung. Letztlich bedeutete dies weniger Bürgernähe und weniger Motivation der Beschäftigten.  DIE LINKE will einen anderen Weg beschreiten. Eine einwohnerInnenfreundliche Verwaltung muss unter nachvollziehbaren Kriterien  ihre Aufgaben erledigen. Dies kann sie nur tun mit dem dafür nötigen Personal. Bestehende Hierarchien sollten abgebaut werden und die Entscheidungsebene weiter nach unten verlagert werden.

Die Abschaffung der Bezirksregierungen durch die Landesregierung hat nicht zu mehr Demokratie geführt. Entscheidungsstrukturen wurden zentralisiert oder Regionen, Landkreisen und kreisfreien Städten übertragen ohne die nötigen finanziellen Mittel bereit zu stellen.

Die Landesregierung hat mit der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens die Möglichkeiten der EinwohnerInnen Niedersachsens verkürzt, Verwaltungsentscheidungen überprüfen zu lassen. Jetzt kann nur noch mit hohem Kostenrisiko geklagt werden. Dies tun trotzdem nicht wenige. So werden auch noch die Verwaltungsgerichte zusätzlich belastet.

Die amtierende Landesregierung hat die Mitbestimmung der  Beschäftigten des öffentlichen Dienstes weiter abgebaut und die Demotivierung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes weiter vorangetrieben.

DIE LINKE setzt sich für folgende Ziele ein:

  • Die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) und die Niedersächsische Landkreisordnung (NLO) sind dahingehend zu ändern, dass der Verwaltungs- und Kreisausschuss abgeschafft wird, weil er nicht öffentlich tagt und seine Beratungsgegenstände fast immer in den Fachausschüssen schon behandelt worden sind. Seine eigenen Kompetenzen sollten auf die gewählten Räte übergehen.
  • Das demokratischere Hare-Niemeyer-Auszählverfahren wollen wir beibehalten und in allen Bereichen angewendet wissen.
  • Die Einführung von kommunalen Beteiligungshaushalten wird von uns unterstützt.
  • Wir wollen die alten Bezirksregierungen, die keine direkte parlamentarische Kontrolle hatten, nicht wieder herstellen. Stattdessen fordert DIE LINKE, so weit wie irgend möglich die Kompetenzen zu dezentralisieren, damit die EntscheidungsträgerInnen vor Ort agieren. Dies muss aber unter der zwingenden Voraussetzung geschehen, dass die kommunalen Körperschaften mit den erforderlichen Finanzen ausgestattet werden, damit sie die neuen Aufgaben auch bewältigen können.
  • DIE LINKE lehnt eine Neuordnung der niedersächsischen Kommunalstrukturen ab. Die vorgeschlagene Zusammenlegung der 37 Kreise und kreisfreien Städte zu zehn Regionen verhindert EinwohnerInnennähe der kommunalen Politik. Sie würde der Struktur des Landes Niedersachsen nicht gerecht.
  • Die LINKE will die Mitsprachemöglichkeiten der EinwohnerInnen in Form von Volksentscheiden stärken. Einwohnerentscheide müssen auch für Bauleit- und Planfeststellungsverfahren gelten.
  • Die rechtlichen Hürden für kommunale und landesweite Volksabstimmungen sind zu senken.
  • Das Widerspruchsverfahren muss wieder eingeführt werden, um Verwaltungsentscheidungen kostengünstig überprüfen lassen zu können.
  • DIE LINKE fordert die Verkürzung der Amtszeit für OberbürgermeisterInnen und LandrätInnen – wie früher – auf fünf Jahre.
  • Das Wahlalter zur Landtagswahl soll auf 16 Jahre abgesenkt werden.
  • DIE LINKE fordert das Wahlrecht für alle AusländerInnen zu allgemeinen Wahlen nach den gleichen Voraussetzungen wie für EU-AusländerInnen bei Kommunal- und Europawahlen.