1. Der Landesparteitag hat auf seiner Tagung am 28.11.2009 die Größe der LSchK auf 18 Mitglieder bestimmt. Gewählt wurden neun männliche Mitglieder: Torsten Bücker, Ahmed Chaker, Franz Hellmann, Helmut Kellmann, Holger Kulemann, Gerhard Nier, Paul Popien, Gerhard Schiborowski und Günther Volkmann. Weibliche Mitglieder wurden nicht gewählt. Es lagen keine Kandidaturen vor.
Am 16. Januar 2010 konstituierte sich die LSchK und wählte Ahmed Chaker zum Vorsitzenden, Helmut Kellmann und Paul Popien zu stv. Vorsitzenden.
Drei Mitglieder (Nier, Popien und Bücker) verließen im Jahr 2010 die LSchK zu verschiedenen Zeiten und aus unterschiedlichen Gründen.. Die LSchK bestand bis zum Parteitag in Emden aus sechs männlichen Mitgliedern. Das ist die Mindestgröße nach der Schiedsordnung (§ 2 Abs. 2). Ein Antrag, die Größe der Kommission auf 12 Mitglieder (Das ist schon fast zu viel) zu bestimmen, ist vom LPT verabschiedet worden. Die Quotenregelung muss aber berücksichtigt werden. Ein weibliches Mitglied (Tanja Girod) wurde nachgewählt. Die Kommission hatte für nicht sehr lange Zeit sieben Mitglieder. Ein Mitglied (Günther Volkmann musste die Kommission verlassen, nachdem er zum Kreisvorsitzenden gewählt wurde. Von den verbliebenen sechs Mitgliedern waren in den letzten Monaten leider nur vier (Ahmed Chaker, Tanja Girod, Helmut Kellmann und Gerhard Schiborowski) aktiv.
2. Die Schiedskommission hat im Berichtzeitraum siebzehnmal, von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr und manchmal auch darüber hinaus, getagt. Und sie führte Telefonkonferenzen durch, bei denen einfache Entscheidungen gefällt wurden.
Die Kommission war fast ausschließlich mit der Bearbeitung, Verhandlung und Entscheidung
Darüber hinaus hat sie sich
- Verfahrensregeln für ihre Arbeit aufgestellt,
- mehrmals mit Mitgliedern des Geschäftsführenden Landesvorstands Aussprachen über Organisation und Arbeitsweise durchgeführt und
- mit zwei ihrer Mitglieder an zwei Klausurtagungen der Bundesschiedskommission in Berlin beteiligt. Bei diesen Klausuren wurde die Überarbeitung der Satzung und der Schiedsordnung diskutiert und Erfahrungen und Probleme besprochen.
3. Insgesamt sind im Berichtzeitraum 52 Verfahren bei der Landesschiedskommission anhängig gemacht worden. Es ging hauptsächlich um Parteiausschlüsse, Widersprüche gegen die Verweigerung der Mitgliedschaft und Wahlanfechtungen.
45 Verfahren sind schon beendet worden. Davon
29 durch Beschluss nach mündlicher Verhandlung
1 durch Schlichtung !
10 durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung
5 durch Zurücknehmen der Anträge durch die Antragssteller.
Sieben Verfahren könnten leider nicht zum Abschluss geführt werden (Kommunalwahlkampf) und müssen von der neuen Schiedskommission weiter geführt werden.
Die Schiedskommission war immer bestrebt, Verfahren zügig und ordentlich zum Abschluss zu bringen. Das gelang ihr wegen der Fülle der Anträge und Terminprobleme der Verfahrensbeteiligten nicht immer.
Besonders zu erwähnen ist die gute Zusammenarbeit mit der Landesgeschäftsstelle. Maren Kaminski und Jörg Venderbosch haben immer dafür gesorgt, dass die eingegangen Anträge unverzüglich die Kommissionsmitglieder erreichten, die Akten geführt und den Versand der Beschlüsse erledigt. Ohne die Unterstützung durch das Landesbüro wäre eine reibungslose Arbeit der Kommission schwer möglich.
4. Die Landesschiedskommission appelliert an die Kreisvorstände und alle Mitglieder der Landespartei:
Schaut bitte einmal in die Bundessatzung und in die Schiedsordnung bevor ihr ein Verfahren bei der Schiedskommission anstrengt. „Schiedskommissionen werden nach Eingang eines schriftlichen Antrages tätig. Der Antrag muss den Streitgegenstand und gegebenenfalls den Antragsgegner bezeichnen, begründet und unterschrieben sein.“ (§ 6 Abs. 1 Schiedsordnung)
Ein Antrag auf Ausschluss aus der Partei wird leichtfertig gestellt ohne die Bestimmung der Bundessatzung zu beachten. In § 3 Abs. 4 Bundessatzung wird ausgeführt: „Ein Mitglied kann nur (……) dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.“ Die Behauptung, ein schwerer Schaden sei entstanden, genügt nicht. Der Schaden für die Partei muss durch Fakten belegt werden.
Also strengt euch an.
5. Für das innerparteiliche Zusammenleben hat die Partei mit den Satzungen auf Bundes-, Landes – und Kreisebene Regeln geschaffen, die für den Umgang miteinander verbindlich sein müssen.
Jedes Mitglied, insbesondere aber der Funktionsträger, ist gut beraten sich ständig diese Regeln zu vergegenwärtigen und danach zu handeln. Hochmut und Rechthaberei in unseren Reihen sind absolut ungeeignet, die Kampfkraft unserer Partei zu erhöhen. Wir sollten den Kinderschuhen entwachsen sein und den Beweis erbringen, dass wir es gelernt haben, miteinander zu REDEN. Wer es bis heute nicht so weit gebracht hat, sollte sich befleißigen, dieses alsbald zu erlernen.