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Zum Eintrittsformular auf www.die-linke.de
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Jetzt Mitglied werden! Mitmachen und einmischen! Für einen gesetzlichen Mindestlohn. Gegen Kriegseinsätze der Bundeswehr. Für einen wirklichen Klimaschutz.

Auf der Seite der Bundespartei können Sie direkt online Mitglied werden.


Eintrittsformular mit Einzugsermächtigung

eintritt_einzug_nds.pdf

54 K

Alternativ können Sie auch dieses Eintrittsformular herunterladen, ausfüllen und per Post oder Fax an die Landesgeschäftsstelle senden:

DIE LINKE. Landesverband Niedersachsen
Goseriede 8
30159 Hannover
Telefon: 0511/9245910
Fax: 0511/9245911

Konto: 590 606
Sparkasse Hannover
BLZ: 25050180

Beitragstabelle

Sie ist der Orientierungsrahmen für die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages. Jedes Mitglied stuft sich im Rahmen der Tabelle ohne Nachweispflicht selbst ein und legt seinen Mitgliedsbeitrag selbst fest. Je unterhaltsberechtigtes Familienmitglied kann eine Beitragsstufe niedriger gewählt werden. Weitere gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen mindern das Nettoeinkommen um den jeweiligen Unterhaltsbetrag. Der so festgelegte Mitgliedsbeitrag gilt als satzungsgemäß. Der für die jeweilige Einkommensspanne angegebene Betrag des Mitgliedsbeitrages gilt jeweils als Mindestanforderung für die Entrichtung des Beitrages.

Monatliches Nettoeinkommen in Euro Monatlicher Mindestbeitrag in Euro
unter 400 1,50
über 400 bis 500 3,00
über 500 bis 600 5,00
über 600 bis 700 7,00
über 700 bis 800 9,00
über 800 bis 900 12,00
über 900 bis 1000 15,00
über 1000 bis 1100 20,00
über 1100 bis 1300 25,00
über 1300 bis 1500 35,00
über 1500 bis 1700 45,00
über 1700 bis 1900 55,00
über 1900 bis 2100 65,00
über 2100 bis 2300 75,00
über 2300 bis 2500 85,00
darüber 4% des Nettoeinkommens

Zu den Beiträgen zur Partei der Europäischen Linken heißt es in der Finanzordnung § 2:

3. Jedes Mitglied entrichtet zusätzlich zu seinem Mitgliedsbeitrag einen Beitrag für die Partei der Europäischen Linken (EL). Die Höhe dieses Beitrages wird vom Mitglied selbständig festgelegt und beträgt mindestens 0,50 Euro je Monat. Mitglieder mit einem monatlichen Nettoeinkommen bis 700 Euro sind von der Zahlung des EL-Beitrages befreit. Der Mitgliedsbeitrag für die EL wird als Jahresbeitrag erhoben. Die Durchführung der Beitragskassierung wird von der Bundesschatzmeisterin bzw. dem Bundesschatzmeister im Zusammenwirken mit den Landesschatzmeisterinnen und Landesschatzmeistern organisiert.

4. Der Mitgliedsbeitrag und der EL-Beitrag werden in Verantwortung der Landesvorstände bzw. vom Parteivorstand vornehmlich durch Banklastschrift vom Konto des Mitglieds eingezogen.