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25. Oktober 2008
Asylrecht ist Menschenrecht. Einhaltung der Menschenwürde bei Migration und Einwanderung
Asylrecht ist Menschenrecht. Wer verfolgt ist, darf an den Türen unseres Landes nicht abgewiesen werden. Menschen fliehen nicht ohne Not.
Berichte von ertrunkenen oder verhungerten Flüchtlingen im Mittelmeer, von unhaltbaren Zuständen in überfüllten Lagern in Italien und Spanien, vom verzweifelten Massenansturm auf hohe Stacheldrahtzäune in Melilla und Ceuta zeugen von der Not, die diese Menschen zu ihrer lebensgefährlichen Flucht treibt. Die Verantwortung wird von unseren Regierungen an östliche EU – Anrainerstaaten oder nordafrikanische Länder verkauft, in denen sich kaum jemand wegen etwaiger Menschenrechtsverletzungen rechtfertigen muss. Eine Überprüfung des Flüchtlingsbegriffes anhand der Realität der fliehenden Menschen und eine zeitgerechte Definition von Schutzbedürftigkeit würden zeigen, dass ein Zurückschicken von Schutzsuchenden in vielen Fällen menschenunwürdig, unverhältnismäßig und unzumutbar ist.

Faktisch ist die Bundesrepublik längst zu einem Einwanderungsland geworden. Migration ist eine zwangsläufige Folge der Globalisierung. Zu den sich daraus ergebenden Konsequenzen müssen die reichen Länder dieser Erde auch stehen, ohne dass ihre PolitikerInnen Fremdenhass und Rassismus schüren.

Bundesweit ist Niedersachsen immer wieder in die Schlagzeilen gekommen, weil dem CDU-Innenminister selbst das bestehende restriktve Flüchtlingsrecht noch zu liberal ist.

Immer krasser wird der Gegensatz seiner Politik zum unverrückbaren Gebot unseres Grundgesetzes in Art. 16: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ – so sehr dieses Gebot durch die große Koalition aus CDU und SPD auch inzwischen schon verwässert worden ist.

Innenminister Schünemann hat sich auf den Konferenzen der Länderinnenminister  als Scharfmacher in Sachen Fremdenfeindlichkeit hervorgetan und über Monate die überfällige Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete verhindert. Die auf Landesebene erlassenen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz sind von dem Leitgedanken getragen, so weitgehend wie möglich Ausländer außer Landes zu befördern und Integration und Einwanderung zu erschweren.

DIE LINKE setzt sich dafür ein:

    *Die Tatsache, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist muss zur Leitlinie der Politik werden und ist in allen Gesetzen und Verwaltungsvorschriften umzusetzen.
    *So genannte Kettenduldungen sind abzuschaffen. Ein Bleiberecht nach fünf Jahren ist zu schaffen.
    *Keine Abschiebung von Familien und minderjährigen Kindern.
    *Auflösung aller Gemeinschaftsunterkünfte (z.Zt. Bramsche, Oldenburg-Blankenburg und Braunschweig)
    *Der Gutscheinzwang  für Flüchtlinge in Niedersachsen ist aufzuheben.  Sozialleistungen sollen in Geld ausgezahlt werden.
    *Eine neue Härtefallregelung, die Mitgliedern der Härtefallkommission autonome Entscheidungskompetenzen einräumt, muss eingeführt werden. Dabei sollen Entscheidungen durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit unter Einbeziehung von PraktikerInnen in die Härtefallkommission getroffen werden.
    *Eine flächendeckende Beratungsstruktur für Flüchtlinge und MigrantInnen ist finanziell  sicherzustellen.

DIE LINKE wird im Landtag Initiativen ergreifen, um eine demokratische AusländerInnenpolitik im Bundesrat durchzusetzen. Sie wird sich insbesondere einsetzen:

    *Für eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes mit dem Ziel, das restriktive deutsche Ausländer- und Asylrecht zu so umzugestalten, dass die Menschenwürde der Flüchtlinge und EinwandererInnen gewahrt wird.
    *Für ein demokratisches Staatsbürgerschaftsrecht auf Grundlage des Territorialprinzips (jus soli), das auch die Doppelte Staatsbürgerschaft ermöglicht.
    *Für eine Erweiterung des Asylrechts, insbesondere um frauenspezifische Fluchtgründe wie genitale Verstümmelung, Vergewaltigung, Zwangsheirat und Witwenverbrennung.
    *Für eine Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Leistungen unterhalb des Niveaus von SGB II bzw. SGB XII sind unwürdig.
    *Keine Strafverfolgung bei Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht. Keine Strafverfolgung für Menschen, die Flüchtlingen Schutz gewährt haben.

 

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